AGB
ALLGEMEINE REISE – UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Präambel
Für die Teilnahme an unseren Reisen nach Asien sollten Sie Entdeckergeist und Flexibilität mitbringen. Viele unserer Reisen führen in Länder, deren allgemeiner Entwicklungsstand keinesfalls mit deutschen Verhältnissen verglichen werden kann.
Sie besuchen mit uns einen anderen Kontinent mit teilweise völlig fremden kulturellen Wurzeln, anderem Klima und einer Lebensweise, die erheblich von unseren mitteleuropäischen Verständnis abweicht.
So sind Beeinträchtigungen bei der Strom- oder Wasserversorgung ebenso möglich wie die eingeschränkte Verfügbarkeit von modernen Kommunikationsmöglichkeiten wie Internet und Mobiltelefon. In relativ unerschlossenen Regionen kann es wetterbedingt (insbesondere während der Regenzeit) Touränderungen geben, aber unsere Partner vor Ort bemühen sich natürlich, diese so gering wie möglich zu halten.
Die Flora und Fauna in Asien unterscheidet sich ebenfalls von unseren Gegebenheiten. Neben faszinierenden Großsäugern wie Elefanten, Büffeln oder Raubkatzen ist insbesondere die Insektenwelt in den Tropen stark ausgeprägt und überall präsent.
Wir möchten Sie aber nachdrücklich ermutigen, Asien mit uns zu bereisen und legen auf eine umfassende Beratung grossen Wert.
Mit unseren Agenturen stehen wir in permanentem Kontakt. Wenn wir Informationen aus dem jeweiligen Land erhalten, die Ihre Reise betreffen, so werden wir Sie ausführlich informieren. In jedem Fall bitten wir Sie, die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes zu beachten.

1. Abschluss des Reisevertrags / Bezahlung
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro travelinstinkt/ dem Reiseveranstalter Tobatours den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und der Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Tritt das Reisebüro travelinstinkt/ TobaTours als Reisevermittler für andere Reiseveranstalter auf (z.B. bei alleinigen Hotel – oder Mietwagenbuchungen), so gelten die AGB des jeweiligen Reiseveranstalters, den wir namentlich benennen und dessen AGB’s wir Ihnen zur Verfügung stellen. Tritt das Reisebüro travelinstinkt/ TobaTours als Reiseveranstalter in eigenem Namen auf, so bieten wir Ihnen eine Pauschalreise lt. § 651a des BGB an und übergeben Ihnen mit unserer Rechnung das entsprechende Formblatt, das wir auch hier zum Download zur Verfügung stellen. Gleichzeitig übergeben wir Ihnen einen Reisepreissicherungsschein, denn das Reisebüro travelinstinkt/ TobaTours hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1 in D-65189 Wiesbaden oder ebenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz des Reisebüros travelinstinkt/ TobaTours verweigert werden.

1.2 Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (eMail) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch Tobatours zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Tobatours informiert den Kunden über den Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung.

1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende unser neues Angebot ausdrücklich oder schlüssig (z.B. durch Leistung der Anzahlung / Restzahlung) innerhalb der Bindungsfrist annimmt.

1.5 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisesicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 28 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 7 abgesagt werden kann. Die Zahlung muss unaufgefordert bei Tobatours eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei Tobatours.
Die Höhe der Anzahlung und der Zeitpunkt der Restzahlung kann von diesen Vereinabrungen abweichen, wenn es sich um besondere Reiseangebote (Sonderreisen, Sonderflugtarife etc.) handelt. In diesem Fall weisen wir auf die geänderten Zahlungsbedingungen hin.

1.6 In bestimmten Rubriken unserer Website ( „Visabeschaffung“, „Reiseversicherungen“, „Ayurveda Kuren“ und „Kurzreisen/ Ausflüge“) verweisen wir auf externe Webseiten & Partner, die Ihnen Ihre Dienste direkt anbieten.Mit der Nutzung dieser externen Links erkennen Sie die AGBs der entsprechenden Unternehmen an, die Sie unter GetYourGuide, Hanse Merkur Reiseversicherungs AG, FIT Gesellschaft für gesundes Reisen mbH und Visum 24 finden. Die AGB unseres Partners Rent a Guide finden Sie hier. Unsere Partner stellen Ihnen Buchungsplattformen für touristische Dienstleistungen Verfügung. Die Verträge werden direkt zwischen Ihnen und den jeweiligen Anbietern der touristischen Dienstleistung abgeschlossen. Tobatours ist nicht Vertragspartner zwischen diesen direkt gebuchter Touren (z.B. bei GetYourGuide) und anderer Dienstleistungen wie dem Abschluß von Reiseversicherungen oder Dienstleitungen wie die Visabeschaffung für Ihr Reiseland. GetYourGuide stellt eine Buchungsplattform zur Verfügung, damit Sie direkt mit den von Ihnen gewünschten Anbietern in Kontakt treten und Ihre Buchungen tätigen können. Der Vertrag über die gebuchten Leistungen kommt unmittelbar zwischen Ihnen und dem Anbieter der Leistung zustande. Tobatours & GetYourGuide sind nicht Vertragspartner für die gebuchte Leistung sondern treten ausschliesslich als Vermittler zwischen Ihnen und dem Anbieter der Tour respektive der touristischen Leistung auf.

2. Versicherung
2.1 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchskosten-Versicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit & einer Auslandskrankenversicherung bei Buchung. Wir beraten Sie dazu gern umfassend und verweisen gern auf das online-Angebot unseres Partners, der Hanse Merkur Reiseversicherungs AG.

3. Leistungen, Änderung der Leistung,
Änderung der Reiseausschreibung, Leistungsänderung, Rechte des Reisenden
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt und aus den auf diese bezugnehmenden Angaben in der individuellen Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Tobatours behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Reiseausschreibung zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

3.2 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von Tobatours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Tobatours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Tobatours über die
Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.

4. Preisanpassung, Rechte des Reisenden
Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
4.1 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw.
pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und vertragswidrig, kann Tobatours ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

4.2 Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Tobatours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung von Tobatours über die Preisanpassung dieser gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatz-Personen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Tobatours. Dem Kunden ist verpflichtet, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde zurück, verliert Tobatours den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber nach § 651i BGB eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich in ihrer Höhe nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Tobatours ersparten Aufwendungen sowie dessen, was Tobatours durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, richtet. Tobatours kann diese Entschädigung konkret oder pauschaliert berechnen.

Pauschaliert kann Tobatours wie folgt verlangen:
– Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
– ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
– ab dem 21. bis 14. Tag vor Reiseantritt 45% des Reisepreises
– ab dem 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
– ab dem 6. Tag vor Reiseantritt bis Reisebeginn 85% des Reisepreises

5.3 Dem Reisenden bleibt es stets unbenommen, auch bei Berechnung der pauschalierten Stornierungsentschädigung, Tobatours nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der berechneten Höhe entstanden ist.

5.4 Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) vorgenommen werden, kann Tobatours eine Umbuchungsentschädigung von bis zu 35 Euro erheben. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum
45. Tag vor Reiseantritt möglich. Umbuchungswünsche nach dieser Frist sind nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass keine oder geringere Kosten als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden sind.

5.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprünglich Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für sämtliche die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die Tobatours ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. infolge vorzeitiger Rückreise oder Krankheit) nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteile Rückerstattung des Reisepreises. Tobatours wird sich jedoch um die Erstattung der ersparten Aufwendungen durch Leistungsträger bemühen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveeranstalter
7.1 Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann Tobatours vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und er in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.

7.2 Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann Tobatours ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält der
kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs.3 BGB). Danach kann Tobatours für die bereits erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

8. Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt
8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen.
Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs.3 BGB). Danach kann Tobatours für die bereits erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
8.2 Tobatours ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

8.2 Tobatours ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters, Beschränkung der Haftung
9.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

9.2 Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir für Sachschäden je Kunde und Reise bis 4.100,- EUR. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.

9.3. TobaTours haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Reiseprogramme usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet wurden.

9.4 Die Haftungsbeschränkungen der 9.1 -9.3 gelten nicht für Ansprüche nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck.

10. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden
10.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort ist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

10.2 Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen, wobei der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigern kann, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.

10.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Tobatours innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen eine schriftliche Erklärung empfohlen wird. Tobatours informiert diesbezüglich über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Tobatours verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

10.4 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

10.5 Im Rahmen von Flugreisen haben sich Reisende mindestens zwei Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzufinden. Soweit die Anreise des Reisenden zum Flughafen per Zug erfolgt (z.B. Rail and Fly), ist dieser gehalten möglicherweise auftretende Verzögerungen bei der Zugbeförderung angemessen bei der Auswahl der Zugverbindung zu berücksichtigen.

11. Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefrist, Verjährung
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um Ansprüche aus unerlaubter Handlung handelt. Die genannte Frist gilt nicht für die Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen.
Diese sind binnen 7 Tage bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen.

11.2 Reisevertragliche Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

12. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Tobatours ist gem. EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrt- Unternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende/n Fluggesellschaft/en zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so müssen wir diejenige Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass Sie unverzüglich Kenntnis der Identität erhalten, sobald diese feststeht/feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Black List/Schwarze Liste der EU ist auf der Internetseite www.air-ban.europa.eu, und in unseren Geschäftsräumen einsehbar. Die Liste wird von der EU laufend aktualisiert. Sollten Sie in einem Einzelfall explizit Flüge mit Airlines wünschen, die auf dieser Liste aufgeführt wird, so verlangen wir eine Haftungsausschlußerklärung von Ihnen.

13. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
13.1 Tobatours informiert Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. In bestimmten Fällen kann es vorteilhaft für Sie sein, auf die Dienste eines auf die Visabeschaffung spezialisiertes Unternehmen wie Visum 24 zurückzugreifen.
Neben evtl. vorgeschriebenen Impfungen für Ihr Reiseland empfehlen wir grundsätzlich eine Kontrolle und ggfls. Aktualisierung Ihrer „Standardimmunisierungen“, wie sie z.B. von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfohlen werden.
Für eine umfassende Beratung empfehlen wir das Gespräch mit einem Tropenmediziner.

13.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland
sind einzuhalten.

13.3 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde Tobatours beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visa zu beantragen, so haftet der Reiseveranstalter nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern er gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.

14. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.

15. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reiseveranstalter kann an seinem Sitz verklagt werden.

16. Reiseveranstalter
Die auf diesen Seiten veröffentlichten Reisen werden von Tobatours und Partner-Reiseveranstaltern veranstaltet. Der entsprechende Reiseveranstalter wird in Ihrer Rechnung/ Reisebestätigung genannt.

17. Fernabsatzverträge
Tobatours weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen, Flügen, Mietwagen und Unterkünften im Fernabsatz nicht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB widerrufen werden können.

18. Informationspflicht nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Tobatours nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet.
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein
Telefon 07851 / 795 79 40 – Fax 07851 / 795 79 41
E-Mail:mail[at]verbraucher-schlichter[dot]de

Inhaber: Frank Lorenz
Anschrift: Tobatours, Rudolf-Leonhard-Str. 2, 01097 Dresden
Telefon: +49 (0) 351 – 563 40744
Telefax: +49 (0) 351 – 563 3401
USt-IdNr.: DE223905732
www.tobatours.com
mailto: kontakt[at]tobatours[dot]com
Download der AGB von Tobatours Stand: 30.11.2016 | Download des Formblattes zu Pauschalreisen von TobaTours Stand 18.06.2018

Es gelten die AGB des Reisebüros travelinstinkt/ TobaTours